Baden-Württemberg hat sich einiges in Sachen Klimaschutz vorgenommen: Bis zum Jahr 2040 soll die Wärmeversorgung der Kommunen und Städte klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet das Bundesland seine größten Kreisstädte zur Wärmeplanung.
Klimaschutzgesetz verpflichtet 103 Kreisstädte
Für die 103 größten Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern ist die Erstellung eines Wärmeplans verpflichtend. Dies regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), das seit dem 24. Oktober 2020 in seiner Neufassung gilt.
Kommunale Wärmeplanung als Fahrplan zur Klimaneutralität
Der Wärmeplan soll den Status quo in der Wärmeversorgung und im Bedarf ermitteln sowie Potenziale zur klimafreundlichen Energieversorgung aufzeigen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie Baden-Württemberg beschreibt die Wärmeplanung als Fahrplan zur Klimaneutralität:
Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen die richtigen Entscheidungen treffen, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude zu ermöglichen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung von Strategien, die auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 abzielen. Zwischenziele sollen bereits für das Jahr 2030 formuliert werden.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt dazu jede der 103 Gemeinden vier Jahre lang mit jährlich 12.000,19 Euro pro Einwohner. Bis zum 31. Dezember 2023 müssen alle betroffenen Städte ihre Wärmeplanung vorgelegt haben.
Erstes Bundesland mit Förderung für kommunale Wärmeplanung
Baden-Württemberg war das erste Bundesland mit diesen ambitionierten Zielen und ist noch das einzige Bundesland, welches eine derartige Förderung anbietet. Unterstützung für Kommunen in der Erarbeitung von Wärmeplänen gibt es sonst nur auf Bundesebene, die jedoch weit entfernt seien von den Beträgen und den Verbindlichkeiten, die das KSG BW ermöglicht, so Max Peters vom Kompetenzzentrum Wärmewende bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Inzwischen haben Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Nodrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ähnliche Regelungen zur verpflichtenden Wärmewende im Zuge eines Klimaschutzgesetzes eingeführt.
Pionierarbeit im Landkreis Lörrach
Vorreiter in Sachen Wärmeplanung ist der Landkreis Lörrach. Noch bevor die Wärmeplanung im Herbst für die 103 großen Kreisstädte zur Pflicht wurde, haben die 35 Kommunen im Dezember 2020 drei Unternehmen aus Freiburg mit der Erarbeitung eines Wärmeplans für den gesamten Landkreis beauftragt. Landrätin Marion Dammann begründet das Engagement wie folgt:
Der Landkreis Lörrach engagiert sich seit vielen Jahren intensiv im Klimaschutz. Wir sind unserem Ziel der Klimaneutralität in vielen Bereichen bereits ein gutes Stück nähergekommen. Insbesondere bei der Wärmewende besteht jedoch noch ein akuter Handlungsbedarf. Mithilfe eines gemeinsamen Impulses durch den Kreistag haben wir deshalb das Pilotprojekt unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung ins Leben gerufen, um im Konvoi mit allen Gemeinden des Landkreises den Wärmesektor in unserer Region bis 2040 klimaneutral zu gestalten.
Eine Mammutaufgabe in einem Landkreis, der vielfältiger nicht sein könnte. Kleine Siedlungen im ländlich geprägten Wiesental müssen dazu mit Industriestädten an einem Strang ziehen. In der ersten Projektphase werden zunächst Verbrauch und Emissionen ermittelt, sowie Gebäudetypen und die Versorgungsstrukturen erhoben. 20 Monate sind für die Fertigstellung des Wärmeplans vorgesehen. Seit August 2020 hat der Landkreis zu diesem Zweck 622.000 Euro vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erhalten.
Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung für kleinere Gemeinden
Mit der verpflichtenden Wärmeplanung soll sichergestellt werden, dass für die Hälfte der Bevölkerung eine entsprechende Planung vorliege, so das Ministerium. Die übrigen Gemeinden können ab Herbst 2021 im Rahmen des Förderprogramms für die freiwillige kommunale Wärmeplanung Zuschüsse in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Gemeinde beantragen. Diese sollen die kleineren Städte und Kreise in der Ausarbeitung eines Wärmeplans unterstützen.