Das Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung des Landes Baden-Württemberg ist an den Start gegangen. Seit dem 1. Oktober 2021 können die Gemeinden im Bundesland beim Projektträger Karlsruhe einen Förderungsantrag für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans stellen.
103 Städte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet
Der Aufruf zur Antragsstellung richtet sich an alle übrigen Gemeinden, die nicht bereits durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verpflichtet sind, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Zuvor waren die größten Kreisstädte des Bundeslandes zur Erarbeitung eines solchen Plans bis Ende 2023 verpflichtet worden. Betroffen sind 103 Städte. Hintergrund dieser Zweiteilung sei es, sicherzustellen, dass für etwa die Hälfte der Bevölkerung entsprechende Pläne vorlägen. Auch sollen die Planungsressourcen auf diese Weise sinnvoll eingesetzt werden, heißt es aus dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Der Lankreis Lörrach als Vorreiter
Pionier in der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist der Landkreis Lörrach. Dort werde bereits daran gearbeitet, eine Planung für den gesamten Landkreis zu erarbeiten. Am 21. Januar war das Vorhaben der insgesamt 35 Städte und Gemeinden angestoßen worden und läuft über einen Zeitraum von 20 Monaten.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Anfertigung eines Wärmeplans gemäß den Anforderungen des KSG BW. Die Wärmeplanung müsse demnach eine systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen beinhalten, so der Gesetzestext. Weiterhin soll ermittelt werden, an welchen Stellen der Wärmebedarf gesenkt und die Gebäudeenergieeffizienz gesteigert werden könne. Der Plan soll schließlich eine Klimaneutralität der jeweiligen Gemeinde zum Ziel haben, mit Zwischenzielen für das Jahr 2030.
Welche Kosten sind abgedeckt?
Die Kosten, die durch den Einsatz entsprechender Experten für die Erarbeitung des Plans, aufgewendet werden, sollen zu maximal 80 % erstattet werden. Es handle sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, so das Ministerium. Die Höhe des Förderbetrages richte sich nach der Einwohnerzahl, liege jedoch bei maximal 60.000 Euro pro Gemeinde.
Auf der Webseite des Ministeriums werden die Kriterien zur Förderung im Einzelnen erläutert.
Freiwillige kommunale Wärmepläne für die Wärmewende
Das Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg läuft bis zum 31. Dezember 2025. 10,4 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung.
Mitte September hatte der Ministerrat des Landes der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Umweltministerin Thekla Walker zeigte sich erfreut:
Das ist eine gute Nachricht für das Land. […] Eine kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für einen gelungenen Übergang von der fossilen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Ziel sei es, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, so die Ministerin. Zur Unterstützung der Gemeinden bei dieser Aufgabe sollen im Laufe des Jahres in allen Regionen Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet werden.